Lingen: Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat am Donnerstag, 28. April, in einem Eilverfah-ren der Klage der Gewerkschaft ver.di stattgegeben und die von der Stadtverwaltung Lingen genehmigte Ladenöffnung am Sonntag, den 1. Mai, gestoppt. „Wir begrüßen das Urteil des Verwaltungsgerichts, den verkaufsoffenen Sonntag in Lingen zu ver-bieten. Das Gericht hat die Position des Bundesverfassungsgerichts vor den rein wirtschaftlichen Interessen der Einzelhändler bekräftigt“, erklärte ver.di-Fachsekretärin Anne Preußer.