

Der SPD-Sozialexperte wies darauf hin, dass es sich bei dem Stiftungsvermögen von zehn Millionen Euro nicht um Landesgeld handele. „Das Land bedient sich ungeniert der Beiträge, die die Pflegebedürftigen bzw. Pflegeeinrichtungen bis zum Jahr 2000 in die Umlage zur Ausbildungsfinanzierung in Niedersachsen eingezahlt haben“, so Schwarz. Es sei darüber hinaus fragwürdig, wenn das Land Mittel, die es treuhänderisch verwaltet, entgegen der ursprünglichen Zweckbindung nun u.a. für PR-Maßnahmen verwenden wolle. Im Jahr 2000 sei zwar die Umlagefinanzierung ausgesetzt worden, weil private Pflegeanbieter sie verfassungsrechtlich beklagt hatten. Schwarz: „2003 hat das Bundesverfassungsgericht allerdings festgestellt, dass die Umlagefinanzierung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wir wollen die Umlagefinanzierung zurückhaben.“