

Hier verrichten zwei Anlagentypen ihre Arbeit. Die Windkraftanlagen (WKA) von 1999 / 2001 mit 1,8 Megawatt elektrischer Nennleistung, einer Nabenhöhe (Turmhöhe) von 98 Metern und einer Blattspitzenhöhe des Rotors von rd. 140 Metern. Und dann sind an gleicher Stelle die neuen „Windmühlen“ mit einer Nabenhöhe von 135 Metern, der Rotorblattspitze von rd. 200 Metern und einer Nennleistung von 4,3 Megawatt. Doch die gibt es natürlich nur dann, wenn der “richtige“ Wind bläst.
Bewusst war der Besuchstermin auf die Abendstunden gelegt worden, um sich im Hellen wie Dunklen einen Eindruck zu verschaffen. Und der Kreisvorstand suchte das Gespräch mit den Bürgern. Denn zahlreiche Anwohner sind am sogenannten Bürgerpark mit Einlagen (mind. 5.000 €, höchstens 100.000 €) beteiligt.
Im Hellen wurden im Windpark verschiedene alte und erneuerte Anlagen besichtigt. Imposante Höhen und interessante technische Daten beeindruckten. Danach dann das Gespräch mit Anwohnern und zum Teil auch gleichzeitig Bürgerparkbeteiligte.
Fazit der hoch interessanten und sachlichen Diskussion: es kommt zu Belastungen! Bei bestimmten Windlagen gibt es auch für die ca. 1 Kilometern entfernten Anwohner ausgeprägte, hohe Schallimmissionen. Nach einmütigen Aussagen sind diese belastend. Auch der Schattenwurf der Rotoren wird so empfunden oder wie ein Anwohner es beschrieb „je höher desto weiter“. Zusammen mit den in der Dunkelheit dann entstehenden und störenden „Lichtorgelkonzerten“ der roten Flugsicherungsleuchten, von denen sich die SPD-Vertreter vor Ort ein Bild machen konnten, wird inzwischen in der Bevölkerung der Ruf nach einer Belastungsentschädigung laut. Auf jeden Fall müssen nach Meinung der Anwohner die bisherigen Abstände von 1000 Metern auch zukünftig eingehalten werden.
Der SPD-Kreisvorstand Emsland wird sich in der nächsten Sitzung noch eingehender mit dieser Frage beschäftigen. Damit will man sich über die SPD-Fraktion in die Diskussion über das Regionale-Raum-Ordnungs-Programm (RROP) – der Grundlage für Standorte von WKA´s – vor einer Entscheidung des Kreistages einbringen.