
Mehr Hartz IV, mehr Kindergeld und ein geringerer Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung – viele neuen Gesetze und Regelungen, die ab Januar 2018 in Kraft treten, schonen den Geldbeutel der Bürger. Was sich zum 01.01.18 ändert, lesen Sie hier.
Neue Gesetze ab Januar 2018 – Änderungen bei Einkommensteuer und Kindergeld
Der Grundfreibetrag der Einkommenssteuer steigt von 8.820 Euro auf genau 9.000 Euro. Erst ab dieser Summe müssen ledige Erwachsene ihr Einkommen versteuern. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag auf 18.000 Euro. Dazu kommt möglicherweise der Kinderfreibetrag, der zum Jahreswechsel um 72 Euro auf insgesamt 7.428 Euro steigt. Bei Eltern bleibt dieser Betrag pro Kind und Jahr ebenfalls steuerfrei.
Das monatliche Kindergeld wird erneut um zwei Euro angehoben. Für die ersten beiden Kinder gibt es nun jeweils 194 Euro pro Monat, beim dritten Kind sind es 200 Euro und bei jedem weiteren Kind sogar 225 Euro. Allerdings kann Kindergeld künftig nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden und nicht mehr – wie bisher – für mehrere Jahre.
Neue Regelungen bei der Krankenversicherung in Deutschland
Der Zusatzbeitrag, den die 54 Millionen Kassenpatienten alleine zahlen müssen, sinkt im Durchschnitt aller Krankenkassen von 1,1 auf 1,0 Prozent des Bruttolohns. Die Summe kommt auf den festen Beitragssatz von 14,6 Prozent obendrauf, der je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt wird.
Was ändert sich bei Rente und Hartz IV im Jahr 2018?
Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt zum Jahreswechsel von 409 auf 416 Euro pro Monat. Bei Paaren gibt es künftig 374 Euro pro Person – sechs Euro mehr als bisher. Die monatlichen Sätze für Kinder steigen abhängig vom Alter um drei bis fünf Euro.
Wegen der gut gefüllten Rentenkasse sinkt der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung zum 1. Januar von 18,7 auf 18,6 Prozent. Bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 3.000 Euro winkt Arbeitnehmern somit eine Entlastung von 1,50 Euro. Im Juli dürfen dann die rund 21 Millionen Rentner mit deutlich mehr Geld rechnen. Erwartet wird ein Rentenplus von etwa drei Prozent.
Wer ab 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezieht, weil er aus Gesundheitsgründen nicht mehr arbeiten kann, wird bessergestellt. Bisher werden Betroffene bei der Rente so gestellt, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Diese Grenze wird nun stufenweise bis zum Jahr 2024 auf 65 Jahre angehoben.
Damit Betriebsrenten für kleine und mittlere Unternehmen attraktiver werden, entfällt zum Jahreswechsel das Haftungsrisiko für die Arbeitgeber. Den Beschäftigten muss kein fester Betrag mehr zugesichert werden. Darüber hinaus wird den Arbeitgebern ein Steuerzuschuss gewährt, wenn sie Geringverdiener bei den Betriebsrentenbeiträgen unterstützen. Für die Bezieher einer Grundsicherung im Alter gibt es zudem Freibeträge von bis zu 200 Euro für Betriebs- und Riester-Renten.
Die staatliche Grundzulage für Riester-Sparer steigt von 154 Euro auf 175 Euro. Dieser Zuschuss zur privaten Altersvorsorge wird gewährt, wenn mindestens vier Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens in ein zertifiziertes Riester-Produkt fließen.
Sozialversicherung – Das ist neu
Die Bemessungsgrenze, bis zu der Beiträge auf Arbeitsentgelt oder Rente zu zahlen sind, steigt bei der Rentenversicherung auf monatlich 6.500 Euro in Westdeutschland sowie auf 5.800 Euro im Osten. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze auf 4.425 Euro pro Monat. Die Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt ab 2018 bis zu einem monatlichen Einkommen von 4950 Euro.
Änderungen bei Mindestlohn und Lohngleichheit
Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt in Westdeutschland und Berlin von 10,20 Euro auf 10,55 Euro; im Osten der Republik wird er von 9,50 auf 10,05 Euro angehoben. Im Elektrohandwerk endet mit dem Jahreswechsel die Differenzierung in Ost und West – hier liegt die Lohnuntergrenze künftig bundesweit bei 10,95 Euro. Der branchenunabhängige, gesetzliche Mindestlohn verharrt unverändert bei 8,84 Euro.
Um Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu verringern, erhalten Beschäftigte im neuen Jahr einen individuellen Auskunftsanspruch. In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können Arbeitnehmer künftig Informationen darüber einfordern, wie ihre Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden. Benachteiligungen sollen so leichter erkannt und behoben werden.
Neue Gesetze im Januar 2018: Mutterschutz, Unterhalt, Verkehr – Was sich im Jahr 2018 noch alles ändert
Mutterschutz für Schülerinnen und Studentinnen
Auch Schülerinnen und Studentinnen können künftig Mutterschutz in Anspruch nehmen. Wie üblich gilt eine sechswöchige Schutzfrist vor der Geburt, in der die werdende Mutter nicht mehr arbeiten muss, sowie ein achtwöchiges Beschäftigungsverbot nach der Entbindung. Bei der Geburt eines behinderten Kindes verlängert sich diese Frist von acht auf zwölf Wochen. Gleichzeitig soll es aber auch Ausnahmen geben, wenn die Betroffene das möchte. Es soll auch keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen der Schwangeren geben.
Unterhalt steigt in neuer "Düsseldorfer Tabelle"
Bei minderjährigen Trennungskindern steigt der Mindestsatz beim Unterhalt. Abhängig vom Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern erhöhen sich die monatlichen Sätze in der neuen "Düsseldorfer Tabelle" um sechs bis zwölf Euro. Gleichzeitig werden aber auch die Einkommensklassen reformiert, was für einige Kinder wiederum zu Einbußen führen dürfte. Beim staatlichen Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, wo der andere Elternteil seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, steigen die monatlichen Sätze um bis zu fünf Euro.
Abgasuntersuchung wird verschärft
Autofahrer müssen verstärkt auf die Sauberkeit ihres Fahrzeugs achten. Die Abgasuntersuchung wird im neuen Jahr nämlich verschärft: Anders als bisher ist die sogenannte Endrohrmessung in jedem Fall Pflicht – auch wenn bei der elektronischen On-Board-Diagnose kein Fehler entdeckt wurde. Darüber hinaus müssen Neuwagen ab September die strengere Schadstoffklasse 6c erfüllen. Für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h – wie Mofas und Quads – gilt bereits bei einer Erstzulassung ab dem 1.1.2018 die verschärfte Schadstoffnorm Euro 4.
Neue Regelungen bei Missbrauch von Kreditkarte und Online-Banking
Beim Missbrauch ihrer Kreditkarte oder ihres Online-Bankings haften Verbraucher in der Regel nur noch bis zu einem Betrag von 50 Euro statt wie bisher bis 150 Euro. Eine Ausnahme gilt nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit. Um dem betroffenen Kunden fahrlässiges Verhalten nachzuweisen, werden vom Zahlungsdienstleister in Zukunft allerdings zusätzliche Beweismittel verlangt.
Kassen-Nachschau gegen Steuerbetrug
Finanzämtern ist es ab 2018 erlaubt, die Kassen in Geschäften und Gastronomiebetrieben unangemeldet zu prüfen. Die sogenannte Kassen-Nachschau soll Steuerbetrug eindämmen. Jedes Jahr verliert der Staat hohe Summen, weil Umsätze mit manipulierten Kassen oder fingierten Rechnungen nicht oder falsch erfasst werden.
Neues im Bauvertragsrecht
Häuslebauer können den Vertrag mit einem Bauunternehmer künftig innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Zudem müssen die Bauverträge mehr Details und klare Fristen enthalten. So muss die Baufirma unter anderem einen verbindlichen Termin angeben, zu dem das Gebäude fertig wird.
Neue Gesetze im Januar 2018: Das ändert sich bei Steuern, Zulagen, Haftung zum 1. Januar 2018
Was sich ab 1. Januar 2018 für Anleger, Bankkunden und Sparer ändert – ein Überblick:
– Besteuerung von Investmentfonds: Ab dem 1. Januar gelten neue Regeln für die Besteuerung von Investmentfonds. Bisher mussten in Deutschland zugelassene Fonds auf Erträge keine Steuern zahlen. Das ändert sich. Künftig gilt für die Fonds ein Körperschaftssteuersatz von 15 Prozent, erklärt der Bundesverband deutscher Banken. Nur reine Rentenfonds sind von der neuen Regelung nicht betroffen. Um eine zu hohe Belastung der Anleger zu vermeiden, sind Ausschüttungen und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen beim Anleger künftig teilweise freigestellt. Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich nach der Art des Fonds. Der verbleibende Teil der Ausschüttungen und Gewinne unterliegt der Abgeltungsteuer.
– Keine Aufschläge mehr beim Zahlen per Kreditkarte: Für Kreditkartenzahlungen bei Buchungen etwa von Hotels sowie Einkäufen über das Internet dürfen Händler künftig keine gesonderten Gebühren mehr verlangen. Das wird durch die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie vorgegeben, die bis Mitte Januar in deutsches Recht umgesetzt sein muss, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
– Neue Vorgaben im Wertpapiergeschäft: Ab dem 3. Januar 2018 sind Bankberater zu einer umfassenderen Dokumentation verpflichtet. Dazu gehört auch, dass Gespräche zu Wertpapiergeschäften, die per Telefon oder Internet geführt werden, aufgezeichnet werden müssen, erklärt der Bankenverband.
– Restschuldversicherung von Kredit abkoppeln: Kredite werden oft zusammen mit einer Restschuldversicherung verkauft. Die Kosten für die Versicherung machen den Kredit aber oft teuer. Häufig entsteht zudem der Eindruck, dass der Kredit ohne diesen Abschluss gar nicht zu bekommen ist. Ab 2018 müssen Kunden deshalb darauf hingewiesen werden, dass der Abschluss der Versicherung auch separat möglich ist. Darüber hinaus wird das Widerrufsrecht ausgeweitet: Eine Woche nach seiner Vertragsunterschrift muss der Kunde vom Versicherer erneut in Textform über sein Widerrufsrecht belehrt werden.
– Weniger Belege für das Finanzamt: Mit der Steuererklärung für das Jahr 2018 müssen keine Belege eingereicht werden, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Allerdings kann der Fiskus die Unterlagen anfordern – bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Bescheids. So lange müssen sämtliche Belege sorgfältig aufbewahrt werden.
– Neue Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter: Kosten für beruflich genutzte Gegenstände können steuerlich geltend gemacht werden. Bisher gilt hier ein Betrag von 410 Euro als Grenze, erklärt der Bund der Steuerzahler. Teurere Gegenstände müssen jeweils über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Ab Januar 2018 können Gegenstände bis zu einem Nettobetrag von 800 Euro (952 Euro brutto) direkt im Jahr des Kaufs beziehungsweise der Herstellung in voller Höhe in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.