
„Das ‚Kommunale Investitionsprogramm II‘ soll den erfolgreichen und notwendigen Weg der Schulsanierung in den Kommunen fortsetzen. Vielerorts haben wir einen Investitionsstau, gerade wenn es um die Schulinfrastruktur geht. Dabei dürfen wir die Kommunen mit den wichtigen Herausforderungen im Bildungsbereich nicht alleine lassen, weshalb die Abschaffung des Kooperationsverbotes, also die Aufhebung des Verbotes zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich zu kooperieren, so wichtig ist“, erklärt Dr. Daniela De Ridder, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems.
Am Mittwoch, den 21. Februar, hat die SPD-geführte Landesregierung per Kabinettsbeschluss dafür gesorgt, dass der entsprechende Gesetzentwurf zum KIP II im Niedersächsischen Landtag beraten werden kann. Das Gesamtvolumen der Förderung würde demnach bis zum Jahr 2022 rund 289 Millionen Euro betragen, wobei die Grafschaft Bentheim nach diesem Entwurf mit rund 1,15 Millionen Euro und das Emsland mit 2,42 Millionen Euro rechnen könnten. De Ridder betont, dass diese Förderung wichtig für die Zukunftsfähigkeit der Regionen des Emslandes und der Grafschaft Bentheim ist. Die SPD-Bundestagsabgeordnete betont darüber hinaus, dass die Ergebnisse erneut verdeutlichen, dass eine Kooperation von SPD und Union die Region spürbar entlasten und stärken kann.
„Im Moment steht viel auf dem Spiel, da der Wiedereintritt der SPD in eine Koalition mit der Union intensiv diskutiert wird. Bei einem nüchternen Blick wird jedoch schnell deutlich, dass wir viel für die Grafschaft Bentheim und das Emsland erreichen können – ob gemeinsam im Bund oder im Land Niedersachsen. Daher werbe ich auch bei der Basis der SPD dafür, dass wir keine Chancen vertun sollten, für unsere lebenswerte Region auch das Beste rauszuholen. Gerade der Bildungsbereich ist für unsere Zukunftsfähigkeit von größter Bedeutung, für die sich jeder Einsatz lohnt“, bekräftigt De Ridder.